ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DPF-Smart Clean
 
1. Allgemeines

1.1   Allen Rechtsbeziehungen mit der Firma Sevgili Handels KG, mit dem folgenden Markennamen: DPF-Smart Clean genannt, liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“) zugrunde. Diese gelten auch für alle künftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen. Auch bei kurzfristig auszuführenden Aufträgen, die nicht gesondert bestätigt werden, unterwirft sich der Kunde den nachstehenden Bedingungen.
1.2   Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DPF-Smart Clean entgegenstehende, ihnen widersprechende oder in ihrem Geltungsanspruch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einschränkende oder außer Kraft setzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch DPF-Smart Clean ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Der Kunde erkennt mit Zustandekommen des Vertrages mit DPF-Smart Clean ausdrücklich die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
1.3   Abweichenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen eines Kunden wird hiermit widersprochen. Der Widerspruch gilt auch dann, wenn DPF-Smart Clean etwaigen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen nach deren Eingang nicht nochmals widerspricht.
1.4   Im Zweifel gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DPF-Smart Clean mit der Entgegennahme der vertragsgegenständlichen Lieferung oder Leistung seitens DPF-Smart Clean als vereinbart.
1.5   Mündliche Zusagen, Nebenabreden oder Zusatzvereinbarungen bedürfen zur Erlangung ihrer Beweiskraft einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch DPF-Smart Clean.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Angaben in Preislisten, Werbeschriften, technischen Beschreibungen oder ähnlichen Unterlagen sowie Angebote sind für DPF-Smart Clean freibleibend.

2.2   Der Vertrag zwischen DPF-Smart Clean und dem Kunden kommt unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DPF-Smart Clean zustande durch

a) vorbehaltlose Annahme des Angebots von DPF-Smart Clean durch den Kunden,

b) im Falle einer Bestellung des Kunden (Kundenangebot) durch schriftliche Erklärung der Annahme durch DPF-Smart Clean, die innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Kundenangebotes schriftlich oder konkludent durch Auslieferung der Ware an den Kunden abgegeben werden kann oder

c) durch Erbringung der angebotenen oder bestellten Lieferung oder Leistung durch DPF-Smart Clean und deren vorbehaltlose Annahme durch den Kunden.

3. Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

4. Preise, Ausfuhrnachweise, Zahlung

4.1 Die Preise von DPF-Smart Clean verstehen sich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ab Werk zuzüglich inländischer (oder ausländischer) Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Berechnet werden durch DPF-Smart Clean die Preise der Preisliste, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses über die Lieferung oder Leistung Gültigkeit hat.

4.2 Die in Preislisten enthaltenen Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und ggf. der Frachtkosten. Sofern nicht gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung und Fracht werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.3 Zölle, Frachten, Versicherungsprämien, Verpackungskosten und sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertrages stehen, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Falls abweichend hiervon vereinbart wurde, dass solche Kosten im Preis enthalten sind, wird eine etwaige nach dem Vertragsabschluss erfolgende Kostenerhöhung dem Kunden in Rechnung gestellt.

4.4 Der Kunde hat bei Lieferungen und Leistungen innerhalb der EU DPF-Smart Clean vor Ausführung einer Bestellung seine jeweilige UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) mitzuteilen, unter welcher er die Erwerbsbesteuerung innerhalb der EU durchführt. Holt ein außerhalb Österreich ansässiger Kunde oder dessen Beauftragter die Ware ab und befördert oder versendet sie in Länder außerhalb der EU, hat der Kunde DPF-Smart Clean einen den Anforderungen des Umsatzsteuerrechts der Österreich geltenden Ausfuhrnachweis beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Übergabe der Ware erbracht, hat der Kunde die Umsatzsteuer gemäß dem für Lieferungen innerhalb Österreichs geltenden Umsatzsteuersatz vom Rechnungsbetrag zu zahlen.

4.5 Die Rechnungen von DPF-Smart Clean sind bei Erhalt ohne Abzug Zeitnah zu zahlen. Eine andere Zahlungsweise bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist das Datum der Wertstellung auf einem der Konten von DPF-Smart Clean maßgebend.

4.6 DPF-Smart Clean ist berechtigt, die Bonität von Kunden mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen; ergeben sich dabei Zweifel an der Bonität des Kunden oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Geschäftspartners ein, ist DPF-Smart Clean berechtigt, gewährte Zahlungsziele zu widerrufen und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme auszuführen. Gewährte Zahlungsziele werden hinfällig und alle Ansprüche von DPF-Smart Clean sofortfällig, wenn der Geschäftspartner Lastschriften aufgrund von DPF-Smart Clean gewährter Einzugsermächtigung mangels Deckung nicht einlöst oder durch Widerspruch zurückgibt, Insolvenz anmeldet, oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt wird; in derartigen Fällen ist DPF-Smart Clean berechtigt auch bereits gelieferte Ware sicherungshalber zurückzuholen.

5. Liefer- und Leistungsbedingungen

5.1 DPF-Smart Clean ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

5.2 Erfüllt der Kunde vertragliche Pflichten – auch Mitwirkungs- oder Nebenpflichten (z.B. Eröffnung eines Akkreditivs, Beibringung in- oder ausländischer Bescheinigungen, Leistung einer Vorauszahlung u. ä.) – nicht rechtzeitig, ist DPF-Smart Clean berechtigt, Lieferfristen und -termine unbeschadet der Rechte aus dem Verzug des Kunden entsprechend den Bedürfnissen des Produktionsablaufes angemessen zu verlängern bzw. hinauszuschieben. Höhere Gewalt oder sonstige bei DPF-Smart Clean oder bei einem der Vorlieferanten eintretenden Umstände wie beispielsweise Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen u. ä., die zu Lieferverzögerungen führen, entbinden DPF-Smart Clean für die Dauer ihres Vorliegens von der Verpflichtung zur fristgerechten Erfüllung des Vertrages.

6. Erfüllungsort, Versand

6.1 Lieferungen und Leistungen erfolgen ab Werk, wenn nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist. Ist der Kunde Kaufmann oder hat er seinen Sitz außerhalb von Österreich, ist Erfüllungsort Wien, Troststraße 50/304a, Österreich.

6.2 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks und mit Übergabe der Lieferung oder Leistung an das Beförderungsunternehmen die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware oder der Beschädigung der Lieferung oder Leistung auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

6.3 Die Auswahl des Beförderungsunternehmens und die Art und Weise der Verpackung und Versendung bleibt DPF-Smart Clean überlassen; DPF-Smart Clean trifft die Auswahl nach freiem Ermessen. DPF-Smart Clean haftet für die Auswahl des Beförderungsunternehmens sowie für die Art und Weise der Verpackung und Versendung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7. Lieferzeit, Lieferfristen und -termine, Verzug

7.1 Der Beginn der von DPF-Smart Clean angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

7.2 Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche vereinbart sind. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung von DPF-Smart Clean, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller notwendigen Einzelheiten und technischen Fragen des Auftrags. Dies gilt auch für Liefertermine.

7.3 Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn DPF-Smart Clean die Lieferung oder Leistung innerhalb der Frist dem Kunden oder dem Beförderungsunternehmen übergibt.

7.4 Ist DPF-Smart Clean nur zu einer Teillieferung oder Teilleistung in der Lage, gilt eine vereinbarte Lieferzeit als eingehalten, wenn die Teillieferung oder Teilleistung innerhalb der Frist dem Beförderungsunternehmen oder dem Kunden übergeben ist und die Restlieferung oder Restleistung unverzüglich nachfolgt.

7.5 Im Falle verspäteter Lieferungen oder Leistungen ist die Haftung von DPF-Smart Clean auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie der Höhe nach auf höchstens den Betrag beschränkt, den der Kunde für die etwa verspäteten Lieferung oder Leistung an DPF-Smart Clean bezahlen müsste.

7.6 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist DPF-Smart Clean berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, indem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

7.7 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

8. Verpackung, Frachtkosten, Versicherungen

8.1 Verpackung der Lieferung oder Leistung erfolgt entsprechend den Erfordernissen nach Ermessen von DPF-Smart Clean.

8.2 DPF-Smart Clean ist nicht verpflichtet, für die Versendung der Lieferung oder Leistung eine Versicherung abzuschließen. Wird vereinbart, dass eine Versicherung der Lieferung oder Leistung zu erfolgen hat, trägt der Kunde hierfür die Kosten.

8.3 Eine Rücknahme der mitgelieferten Verpackung durch DPF-Smart Clean ist ausgeschlossen; von etwaigen entgegenstehenden gesetzlichen Vorschriften stellt der Kunde DPF-Smart Clean hiermit ausdrücklich frei.

8.4 Soweit die Verpackung oder auch die Lieferung oder Leistung selbst gemäß gesetzlicher Vorschrift zu entsorgen ist, übernimmt der Kunde diese Verpflichtung im Verhältnis zu DPF-Smart Clean und stellt DPF-Smart Clean von allen diesbezüglichen Verpflichtungen ausdrücklich frei.

9. Gewährleistung-Haftung

9.1 Technische Änderungen und Verbesserungen an der Ware oder an Leistungen bleiben gegenüber Angaben in Prospekten, Angeboten, Werbeschriften, technischen Beschreibungen oder ähnlichen Unterlagen vorbehalten.

9.2 Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 UGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware – gleich welcher Art – sind – wenn der Mangel beim Erhalt der Lieferung bei üblicher kaufmännischer Prüfung festgestellt werden kann (offensichtliche Mängel) – innerhalb von 8 Tagen ab der Entgegennahme der Ware schriftlich gegenüber DPF-Smart Clean anzuzeigen. Mängel, die trotz pflichtgemäßer Prüfung nicht sofort festgestellt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung – längstens jedoch innerhalb 3 Tagen ab Feststellung – gegenüber DPF-Smart Clean anzuzeigen. Die Unterlassung fristgemäßer Anzeige bedeutet die Genehmigung der gelieferten Ware als vertragsgemäß, so dass jegliche Ansprüche gegen DPF-Smart Clean ausgeschlossen sind. Den Kunden trifft sodann die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

9.3 Bei berechtigter Beanstandung von Warenlieferungen durch den Kunden innerhalb der Frist, leistet DPF-Smart Clean Gewähr durch Neulieferung oder Mängelbeseitigung. Beanstandete Ware ist DPF-Smart Clean zur Verfügung zu stellen. Ergibt die Überprüfung durch DPF-Smart Clean, dass die Ware nicht mangelhaft ist, wird eine Testpauschale von 50,- Euro für jeden beanstandeten und geprüften Artikel zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Die Rücksendung nach Prüfung als mangelfrei erkannter Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.

9.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung), Schadensersatz oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der nach dem Vertrag vorausgesetzten Beschaffenheit.

9.5 Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung sowie die wegen eines Mangels bestehenden Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz und aufgrund eines Rücktritts verjähren, sofern DPF-Smart Clean den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat und der Kunde Unternehmer ist, 1 Jahr nach dem Beginn der Gewährleistungsfrist.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 DPF-Smart Clean behält sich an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung von DPF-Smart Clean – zzgl. Zinsen und Rechtsverfolgungskosten – gegen den Kunden das Eigentum vor (Vorbehaltsware).

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Ware, die unter Eigentumsvorbehalt von DPF-Smart Clean stehen, vom sonstigen Warenbestand getrennt so zu lagern, dass sie jederzeit als von DPF-Smart Clean geliefert und identifiziert werden können

10.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an DPF-Smart Clean in Höhe des mit DPF-Smart Clean vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. DPF-Smart Clean Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. DPF-Smart Clean wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

10.4 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für DPF-Smart Clean. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Vorbehaltsware an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, DPF-Smart Clean nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt DPF-Smart Clean das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Vorbehaltsware von DPF-Smart Clean zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde DPF-Smart Clean anteilsmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für DPF-Smart Clean verwahrt.

10.5 Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware sorgfältig zu behandeln. Des Weiteren verpflichtet er sich zur ausreichenden Versicherung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren von DPF-Smart Clean gegen Brand, Diebstahl, Vandalismus und ähnliche Gefahren auf eigene Kosten. Ansprüche gegen die Versicherung, wenn sie die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware betreffen, werden an DPF-Smart Clean durch den Kunden abgetreten; DPF-Smart Clean nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Ansprüche gegen weitere Versicherungen aus solchen Schadenfällen werden hiermit an DPF-Smart Clean abgetreten; DPF-Smart Clean nimmt diese Abtretung hiermit an.

10.6 Sollten von DPF-Smart Clean gelieferte Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, von dritter Seite gepfändet werden, leistet der Kunde die eidesstattliche Versicherung oder wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet, ist der Kunde verpflichtet, DPF-Smart Clean sofort zu verständigen und alles Notwendige zu tun, um DPF-Smart Clean die Realisierung seiner Rechte und Ansprüche, insbesondere des Eigentumsvorbehalts zu ermöglichen. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware, einen Besitzwechsel sowie einen Geschäftssitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.

11. Allgemeine Haftungsbeschränkungen

11.1 Soweit in diesen AGB nichts Anderes geregelt ist, haftet DPF-Smart Clean auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, auch wegen Verletzung von Nebenpflichten oder wegen Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung nur bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung der Vertragsprodukte, deren Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Ware ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

11.2 Bei schuldhafter Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten haftet DPF-Smart Clean – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen – nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

11.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für Personenschäden oder Schäden an privatgenutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz.

12. Schutz von Geistigem Eigentum, Haftung für Rechtsverletzungen

12.1 Formulierungen, Rezepturen, Entwicklungen und Applikationen von DPF-Smart Clean unterliegen dem Patent-, Urheber- bzw. dem Design- und Gebrauchsmusterschutz (Schutzrechte).

12.2 Der Kunde hat für alle Schäden, die aus der Verletzung etwaiger Schutzrechte entstehen, Schadenersatz zu leisten.

13. Datenschutz

13.1 DPF-Smart Clean ist berechtigt, die ihm vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu Rechnungs- und Buchhaltungszwecken zu speichern und weiter zu verarbeiten.

13.2 DPF-Smart Clean ist auch berechtigt, diese Daten an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies zur Auftragsabwicklung notwendig ist. Die geltenden Datenschutzbestimmungen werden von DPF-Smart Clean hierbei beachtet.